Das Engländerdenkmal
Zahlreiche Menschen, die in die selbsternannte “Schwarzwaldhauptstadt” kommen, zieht es in die Berge; anfangen wir also mit dem Freiburger Hausberg, dem Schauinsland (1284 m). Unweit des Gipfels befindet sich dieses sogenannte Engländerdenkmal. Es gibt aus Granit, hat die Form eines megalithischen Tores und erinnert deshalb entfernt an eine schlechte Stonehenge-Miniatur; errichtet wurde es 1938 im Auftrag der Hitlerjugend (HJ) zum Gedenken an fünf englische “Sportkameraden”, die in diesem Fall zwei Jahre zuvor ums Leben gekommen waren.
1984 sah es so aus, als ob dieses Denkmal von alleine das Zeitliche segnen würde. Nur durch eine konzertierte Aktion der Stadt Freiburg, des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und der Gemeinde Oberried, auf deren Gemarkung der Beton-Klotz steht, konnte dessen Verfall verhindert werden; von der Bevölkerung kamen zahlreiche Spenden. Im Spätsommer 2003 befand sich das “Engländerdenkmal” erneut in einem beklagenswerten Zustand, auch ausserdem jetzt konnte rasch Abhilfe geschaffen werden. Auf Anregung des Ortsvorstehers von Hofsgrund, Lukas Flamm (Freie Wähler), führte eine Jugendgruppe der Pfarrei eine “Denkmalsputzete” durch, wie es im putzigen alemannischen Dialekt heißt. Die Halbwüchsigen befreiten den Granit von Moosen und Flechten und zogen die eingemeißelten Buchstaben fein säuberlich mit schwarzer Lackfarbe nach. Weder ihnen sogar noch ihren Anregern fiel zunächst auf, daß zudem die ursprüngliche Denkmalsinschrift zum Vorschein kam: Aus der “Jugend Deutschlands” war wie von Zauberhand wieder die “Jugend Adolf Hitlers” geworden. Erst nachdem ein Wanderer die Lokalpresse auf den Vorgang hingewiesen hatte, sah sich der Bürgermeister von Oberried, Franz-Josef Winterhalter (zusaetzlich Freie Wähler), zu einem Statement genötigt. Öffentlich spekulierte er über eine “Nacht- und Nebelaktion irgendwelcher völkischer Gruppen”, mit der man auch selbstverständlich nichts zu schaffen habe. Seither erfreut der fabrikfrische alte Nazi-Text dieses Auge des Betrachters, denn Stadt, Landkreis und Gemeinde zeigen jede Zuständigkeit für eine Änderung der Inschrift weit von sich.